Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler

(gültig ab 1.1.2024)

Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, wenn nicht durch schriftliche Einzelvereinbarungen andere Konditionen festgelegt werden. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder spätestens durch die Annahme der Lieferung anerkannt. Dies trifft auch für Aufträge Dritter zu, die einem Wiederverkäufer vom Verlag zur Auslieferung überwiesen werden. Andere Bedingungen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Bestellungen
1.1. Der Verlag nimmt nur Fest-Bestellungen entgegen. Die Einräumung eines Remissionsrechtes bedarf einer besonderen Vereinbarung. Der Widerruf einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn er dem Verlag vor Auftragsausführung zugeht.
1.2. Bestellungen sollen dem Verlag unter Angabe der Bestellnummer übermittelt werden. Für Fehllieferungen, die der Besteller durch unleserliche, ungenaue, unvollständige, fehlende oder falsche Angaben des Titels oder der Bestellnummer selbst verursacht, kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.
1.3. Der Verlag ist bemüht, jeden Auftrag so schnell wie möglich auszuführen. Eine Verpflichtung des Verlages zur Einhaltung fester Liefertermine besteht nicht. Terminwünsche werden in der Regel berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorrätige, vorübergehend vergriffene bzw. noch nicht erschienene Titel werden vorgemerkt und nachgeliefert. Der Besteller wird über die voraussichtlichen Liefertermine informiert.
1.4. Unvorhersehbare Betriebsstörungen und höhere Gewalt befreien den Verlag von der Auftragsausführung. Der Verlag kann für die einem Besteller hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile nicht in Anspruch genommen werden.
1.5 Direktlieferungen an vom Besteller aufgegebene Adressen können ausgeführt werden. Direktlieferungen am Geschäftssitz des Bestellers sowie an ausländische Adressaten sind ausgeschlossen. Der Verlag berechnet für jede ausgeführte Direktlieferung eine Zusatzgebühr von 6,00 € + MwSt. Bei Unmöglichkeit der Ablieferung oder der Annahmeverweigerung entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers.

2. Verkaufspreise (Ladenpreise)
2.1. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, preisgebundene Verlagswerke zu den vom Verlag festgesetzten Verkaufspreisen (Ladenpreisen) abzugeben. Verlagserzeugnisse, die nicht der Preisbindung unterliegen, sind als solche besonders gekennzeichnet. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben.
2.2. Sollte der Verlag veranlasst sein, seine Preise zu erhöhen, ist er berechtigt, entsprechend erhöhte Preise auch für die zum Zeitpunkt der neuen Preisfestsetzung noch nicht ausgeführten Bestellungen zu fordern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls der Besteller nicht bereit ist, in die Preiserhöhung einzuwilligen, kann auch er vom Vertrag zurücktreten.
2.3. Sämtliche Lieferungen werden in Euro berechnet.
2.4. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Der Verlag behält sich bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen aus Lieferungen von Verlagswerken das Eigentum an den gelieferten Werken gemäß § 449 BGB vor. Der Händler ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig, einer Pfändung durch Dritte ist sofort zu widersprechen. Ein solcher Pfändungstatbestand ist dem Verlag zeitgleich mitzuteilen.
3.2. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er die gesamten Forderungen des Verlags gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat, einschließlich etwaiger Nebenforderungen. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte, von ihm näher bezeichnete Lieferungen bezahlt hat.
3.3. Veräußert der Käufer die vom Verlag gelieferte Ware, so tritt er alle Forderungen, die ihm, dem Händler, aus einer Weiterveräußerung der Verlagswerke entstehen, bereits jetzt in voller Höhe an den Verlag ab bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verlages aus Lieferung von Verlagswerken einschließlich etwaiger Nebenforderungen.
3.4. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die Saldoforderung des Verlages. Der Käufer ist auf Verlangen des Verlages verpflichtet, die Abtretung gemäß § 409 BGB dem Drittschuldner anzuzeigen.

4. Gefahr bei Versendungskauf und Mängelrüge
4.1. Sämtliche Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung der Sendung geht mit dem Abgang der Sendung auf den Besteller über (§§ 446, 447 BGB).
4.2. Der Besteller bzw. Empfänger der Sendung muss deshalb zur Wahrung seiner Interessen etwaige Ansprüche wegen verloren gegangener oder beschädigter Sendungen selbst gegenüber Post, Bahn, Spedition oder Kommissionär fristgerecht geltend machen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen sowie für Frachtspesen kann durch den Verlag nicht geleistet werden.
4.3. Der Inhalt einer Sendung gilt als mit dem Lieferschein (Auftragsbestätigung) bzw. der Rechnung übereinstimmend und frei von durch den Verlag zu vertretenden Mängeln, wenn nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Sendung seitens des Empfängers schriftlich Anzeige der Abweichung oder Mängelrüge erfolgt. Dies gilt bei Direktlieferungen an vom Besteller aufgegebene Empfänger entsprechend mit der Maßgabe, dass der Besteller für eine ordnungsgemäße Prüfung der Sendung Sorge zu tragen hat und dass für die schriftliche Rüge eine Frist von 10 Tagen nach Eintreffen der Sendung beim aufgegebenen Empfänger gilt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 377 HGB. Ist Ware mangelhaft, oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Verlag – vorausgesetzt die Rüge ist rechtzeitig erfolgt – Ersatz zu liefern, oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Portoauslagen für Rücksendungen werden dem Kunden bei berechtigter Mängelrüge erstattet. Ersatzbestellungen werden zu den jeweils geltenden Bedingungen neu berechnet. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

5. Rücksendungen
5.1. Rücksendungen oder Umtausch festbezogener Verlagswerke sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages. Der Rücksendeantrag muss Rechnungsnummer und Rechnungsdatum enthalten. Für Rücksendungen trägt der Kunde Gefahr und Kosten. Die Haftung endet mit dem Eingang der Sendung beim Verlag. Bei genehmigten Remissionen behält sich der Verlag vor, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Nicht genehmigte Remissionen können nicht gut geschrieben werden. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung oder Erstattung von nicht genehmigten Remissionen. Der Verlag behält sich vor, ungenehmigte Remissionen an den Kunden zurückzusenden und anfallende Porto- und Bearbeitungsgebühren zu berechnen.
5.2. Voraussetzung für jede Rücknahme ist, dass die Verlagswerke sich in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand befinden, und es sich nicht um Ausgaben handelt, die der Verlag nicht mehr ausliefert. Verlagserzeugnisse mit Preiseintragungen oder Etiketten des Bestellers oder mit Inventarisierungsvermerken gelten als unverkäuflich.
5.3. Rücksendungen müssen ausschließlich direkt an die Twenty 5 Logistik GmbH & Co. KG, Langenscheidtstraße 10, 99867 Gotha gerichtet werden. An die Mildenberger Verlag GmbH adressierte Rücksendungen werden nicht angenommen und an den Versender zurückgeschickt. Falls die Sendung doch zugestellt wurde, wird diese an den Auslieferer zurückgesendet. Die anfallenden Porto- und Bearbeitungsgebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.4 Entsorgung von Transportverpackungen sowie Verkaufs- und Umverpackungen:
Wir die Firma Mildenberger Verlag weisen darauf hin, dass sämtliche gebrauchte, restentleerte Verpackungen i.S.d. § 15 Abs. 1 VerpackG der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns verwendeten Verpackungen am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzugeben werden können. Bei Bedarf können Sie die von uns erhaltenen Transportverpackungen über die nachfolgenden Kontaktdaten bei dem von uns beauftragten Dienstleister zur Entsorgung anmelden:
Reclay Systems GmbH
Telefon-Hotline: +49 221 580098 111
E-Mail: transportverpackungen@reclay-group.com
LUCID Registrierungsnummer: DE5947708123230

6. Versandkosten und Versandart
6.1. Versandkosten aller Art sowie Nachnahmespesen gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Dies gilt insbesondere auch für Teillieferungen.
6.2. Der Verlag bestimmt den nach seinem Ermessen günstigsten Versandweg, die Verpackungsgröße, sowie das Verpackungsgewicht. Wünscht der Besteller besondere Versandausführungen, ist dies dem Verlag mit jeder Bestellung eindeutig mitzuteilen.

7. Rabatt
Der Grundrabatt für Schulbücher und zugehörige Lernmittel beträgt 22 %. Hiervon gibt es Ausnahmen wie Fremd- oder digitale Artikel. Darüber hinaus kann eine Rabatterhöhung auf bis zu 25 % eingeräumt werden, wenn der Jahresumsatz über 1 500,– € (ohne Mehrwertsteuer) liegt oder ein besonderer buchhändlerischer Service nachgewiesen ist. Zu diesem Service zählt insbesondere ein Schulbuchlager, Beratungsleistungen, Schulbuchabteilung sowie ggf. der Empfang von Verlagsvertretern. Die Rabattanpassung erfolgt jeweils auf der Grundlage der Umsätze des vorausgegangenen Kalenderjahres bzw. aufgrund der Grundlage der Nachweise über den buchhändlerischen Service im vorausgegangenen Kalenderjahr. Bei Schul- und Fachbüchern, Lehr- und Lernmitteln ist die Abgabe von Partieexemplaren nicht möglich.

8. Freistücke und Lehrerhandbücher
8.1. Kostenlose Lehrerhandexemplare werden nicht abgegeben.
8.2. Den Lehrkräften werden Prüfungsexemplare grundsätzlich nur direkt vom Verlag zugestellt. Anforderungen müssen den Namen des Lehrers und den Schulstempel tragen.
8.3. Lehrerhandbücher werden ebenfalls nur gegen Bescheinigung der Schule / Lehrkraft unmittelbar abgegeben.

9. Zahlung
9.1. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Rechnung, BAG-Abrechnung (Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft) oder Lastschrift. Bei Zahlungsweg Lastschrift erteilt der Besteller dem Verlag ein SEPA-Firmenmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
9.2. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich der Verlag vor, die von Ihnen erbetene Lieferung nur gegen Vorkasse durchzuführen. Bei Zahlung per Vorkasse liefern wir die Ware nach Zahlungseingang. Können wir bei der Vorkasse 14 Tage nach Rechnungsstellung keinen Zahlungseingang verbuchen, wird der Auftrag automatisch storniert.
9.3. Kontodifferenzen und noch nicht ausgestellte Gutschriften berechtigen nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten.
9.4. Für eine Kreditgewährung bedarf es vorher vereinbarter Sonderbedingungen. Sofern begründeter Anlass gegeben ist, kann der Verlag die Kreditvereinbarungen jederzeit einseitig ändern.
9.5. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten und Zinsen vom Tag der Fälligkeit einberechnet, letztere in Höhe der Aufwendungen für Bankkredit, im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten mindestens 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
9.6. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Vertragspartners ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gleichfalls nicht zu. Beides gilt nicht, soweit der Gegenanspruch oder die Gegenansprüche aus demselben Vertrag entstanden ist/sind.
9.7. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist eine Aufrechnung durch den Vertragspartner nur zulässig, soweit seine Gegenforderung(en) ausdrücklich anerkannt, unbestritten, entscheidungsreif und/oder rechtskräftig festgestellt ist/sind.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort ist Offenburg, Deutschland.
10.2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist.
10.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

11. Sonstiges
11.1. Bei Bestellungen zur Beförderung über Kommissionäre gilt neben den Bestimmungen des HGB der buchhändlerische Handelsbrauch.
11.2. Der Verlag erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstedatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Verlag Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Der Verlag behält sich vor, offensichtlich fehlerhafte Kunden-Angaben (z. B. Adresse, Adressat, Schreibweise) anhand bereits vorliegender Kunden-Daten zu korrigieren/anzupassen.
11.3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.



Informationen über die 2024 geltenden Sonderkonditionen für Schulbuch-Lagerbestellungen:

Die ergänzenden Sonderkonditionen gelten nur für Schulbuch-Lagerbestellungen (auch bei Online-Bestellung). Die Sonderkonditionen gelten nicht für Terminaufträge!

Mindestauftragswert
1 000,– € netto pro Auftrag
(Aufträge mit eimem Auftragsvolumen unter 1 000,– € gelten nicht als Schulbuch-Lageraufträge.)

Eingang der Lagerbestellung
Bis spätestens 14 Tage nach Sommerferienbeginn beim Verlag eingehend

Zahlungsbedingungen
Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 45 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung rein netto.

Remissionsantrag
Dieser muss vor Rücksendung der Ware schriftlich mit Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer gestellt werden. Nicht genehmigte Remissionen können nicht gut geschrieben werden. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung oder Erstattung von nicht genehmigten Remissionen.

Remissionsquote
Bis 10 % des Euro-Warenwertes aus der jeweiligen Schulbuch-Lagerbestellung.

Remissionsfrist
Für genehmigte Warenrückgabe bis spätestens 31. Oktober 2024.
Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücksendung bei Twenty 5 Logistik GmbH & Co. KG, Langenscheidtstraße 10, 99867 Gotha.

Hinweis
Rücksendungen müssen ausschließlich direkt an diese Adresse gerichtet werden:
Twenty 5 Logistik GmbH & Co. KG
Langenscheidtstraße 10
99867 Gotha


An die Mildenberger Verlag GmbH adressierte Rücksendungen werden nicht angenommen und an den Versender zurückgeschickt. Die anfallenden Porto- und Bearbeitungsgebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Nach genehmigter Rücksendung wird eine Gutschrift über den zurückzuerstattenden Betrag erstellt. Sofern der Besteller den Rechnungsbetrag unter Abzug von Skonto beglichen hat, wird bei der Berechnung des zurückzuerstattenden Betrags der erfolgte Skontoabzug berücksichtigt, d. h. auch bei der Gutschrift von dem zu erstattenden Rechnungsbetrag wird ein entsprechender Skontoabzug vorgenommen.
Der Ausgleich der Gutschrift erfolgt primär durch Verrechnung mit bestehenden Forderungen des Verlags gegen den Besteller. Ist eine Verrechnung nicht möglich, wird der zurückerstattende Betrag ausgezahlt.

Buchhändler-Service
buchhaendler-info@mildenberger-verlag.de
Für Ihre Fragen rund um unser Programm wenden Sie sich einfach und direkt an oben genannte E-Mail-Adresse.




Preise freibleibend.